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AG Münster (7 C 348/95) | Datum: 11.10.1995
Bei der Kostenentscheidung ist das Gericht von einem Streitwert in Höhe von 1.500 DM ausgegangen, da der Kläger die Höhe des Schmerzensgeldes ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. In der Bezifferung [...]